Anmeldung für Fachkreise
Nach dem Heilmittelgesetz dürfen fachliche Angaben zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder zu deren Anwendung vom Arzneimittelhersteller nur Ärzten und Apothekern zugänglich gemacht werden.
Nach dem Heilmittelgesetz dürfen fachliche Angaben zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder zu deren Anwendung vom Arzneimittelhersteller nur Ärzten und Apothekern zugänglich gemacht werden.